Stadtbibliothek Karlsruhe - Bibliotheksausweis beantragen
Beschreibung
Zur Entleihung von Medien sowie für die Nutzung der digitalen Angebote ist ein nicht übertragbarer Bibliotheksausweis notwendig, der auf Antrag unter Vorlage eines Lichtbildausweises mit amtlichen Adressnachweis ausgestellt wird. Die Ausweise werden in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek ausgestellt.
Ansprechpartner
Für Hüttisheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Bibliotheksausweis benötigen Sie
- einen Lichtbildausweis mit amtlichem Adressnachweis
- bei Minderjährigen, den beigefügten Antrag inklusive der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
- bei Institutionsausweisen, den beigefügten Antrag inklusive eines Stempel und einer Unterschrift der Institution
Der Bibliotheksausweis muss persönlich beantragt werden.
Voraussetzungen
Die Stadtbibliothek Karlsruhe steht während der Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung. Auch wer in Karlsruhe arbeitet, eine Lehranstalt besucht oder in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt wohnt, ist willkommen.
Rechtsbehelf
Wird Ihnen noch mitgeteilt.
Verfahrensablauf
Bitte kommen Sie persönlich mit einem Lichtbildausweis mit amtlichem Adressnachweis in einem Standort der Stadtbibliothek Karlsruhe (zum Beispiel ins Neue Ständehaus) und wenden sich an unseren Kundenservice.
Minderjährige benötigen eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Personen mit Antrag auf einen Institutionsausweis benötigen einen Stempel sowie Unterschrift der Institution.
Fristen
Keine
Kosten
Ein Einzelausweis kostet im Jahr grundsätzlich 19 Euro.
- Für Ermäßigungsberechtigte kostet der Ausweis 12,50 Euro im Jahr.
- Ein Schnupperausweis kostet 7 Euro und ist 3 Monate gültig.
- Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Für die Ausleihe von DVDs und Bluray-Discs ist ein Betrag von jährlich 5 € zu entrichten (entfällt für Kinder mit Karlsruher Pass).
- Mitarbeitende von kulturellen, sozialen Bildungseinrichtungen erhalten nach Vorlage eines Nachweises einen personengebundenen kostenlosen Institutionsausweis für die Ausleihe im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit, davon ausgenommen sind DVDs und Bluray-Discs. Der Antrag muß mit einem Stempel der Einrichtung und Unterschrift versehen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg