• Kißlegg (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Prostitutionstätigkeit Beratung

Anmeldeverfahren und Beratungsgespräch für Prostituierte

Anmeldung und Beratung von Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz.

Beschreibung

Anmeldung und Beratung von Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz.

Ansprechpartner

Für Kißlegg (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
  • 1 ausgedrucktes Lichtbild
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • Schriftlicher Nachweis über eine deutsche Melde- oder Zustellanschrift

Voraussetzungen

Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.
In der Prostitution tätige Personen müssen ihre Tätigkeit nunmehr anmelden.

Hinweise zum Anmeldeverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz:
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Prostituierten wurde zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keiner.

Verfahrensablauf

Terminvereinbarung

Eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung und Beratung ist nur mit Termin möglich.
Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 0721 115 buchen.

Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Angaben zur alleinigen Wohnung, hilfsweise einer Zustellanschrift
  • Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist

Fristen

Keine.

Kosten

Keine.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 31.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de