Anmeldeverfahren und Beratungsgespräch für Prostituierte
Beschreibung
Anmeldung und Beratung von Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
Ansprechpartner
Für Kreis Böblingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
- 1 ausgedrucktes Lichtbild
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Schriftlicher Nachweis über eine deutsche Melde- oder Zustellanschrift
Voraussetzungen
Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.
In der Prostitution tätige Personen müssen ihre Tätigkeit nunmehr anmelden.
Hinweise zum Anmeldeverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz:
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Prostituierten wurde zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner.
Verfahrensablauf
Terminvereinbarung
Eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung und Beratung ist nur mit Termin möglich.
Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen.
Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Angaben zur alleinigen Wohnung, hilfsweise einer Zustellanschrift
- Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg