Schengen - Visum

    Schengen-Visum beantragen

    Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Staates, aus dem Sie nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen dürfen? Dann müssen Sie dieses beantragen.

    Sie benötigen ein Schengen-Visum

    Beschreibung

    Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Staates, aus dem Sie nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen dürfen? Dann müssen Sie dieses beantragen.

    Sie benötigen ein Schengen-Visum

    • der Kategorie "A" (Flughafentransitvisum) für die Durchreise auf dem Luftweg (dieses Visum erlaubt nur den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass Sie ihn durch eine Grenzkontrollstelle verlassen)
    • der Kategorie "C" (Kurzaufenthaltsvisum) für
      • die Durchreise auf dem Landweg durch das Schengen-Gebiet in einen Drittstaat, der nicht Schengen-Staat ist.
      • einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise. Es berechtigt zu Kurzaufenthalten in
        • Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Ungarn, der tschechischen Republik und der Slowakei
        • der Schweiz und in Liechtenstein.

    Achtung: Sie dürfen mit dem Visum der Kategorie "C" keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn dies nicht im Visum vermerkt ist.

    Sie können das Visum auch für mehrere Aufenthalte mit einem Gültigkeitszeitraum von bis zu fünf Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltszeitraum jeweils 90 Tage innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise nicht überschreitet. Beachten Sie, dass das Visum nach Ihrer Einreise nur in sehr eingeschränktem Umfang von der Ausländerbehörde verlängert werden kann.

    Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen Sie ein nationales Visum.

    Hinweis: Für Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Angehörige der EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ist kein Visum zur Einreise und kein Aufenthaltstitel für den Aufenthalt erforderlich. Dies gilt auch für Staatsangehörige der Schweiz. Nähere Informationen dazu finden sie in der Leistungsbeschreibung "Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz - beantragen".

    Ansprechpartner

    Für Ittlingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz
    • Nachweise der genannten Voraussetzungen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung eines Dritten über die Sicherstellung des Lebensunterhalts)

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt.
    • Sie besitzen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse vor und
    • Ihr Aufenthalt beeinträchtigt oder gefährdet nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Hinweis: Sie erhalten kein Visum, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
    § 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Visum)
    Schengener Grenzkodex
    EU-Visumverordnung
    Visakodex
    § 39 Aufenthaltsverordnung (Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke)
    § 46 Aufenthaltsverordnung (Gebühren)

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das Visum schriftlich und unter Angabe des Aufenthaltszwecks beantragen. Anschließend erhalten Sie entweder das Visum oder einen Ablehnungsbescheid.

    Achtung: Sie dürfen erst einreisen, wenn Sie das Visum erhalten haben.

    Hinweis: Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben im Visumverfahren machen, kann Ihnen das Visum nach der Einreise wieder entzogen werden. Auch eine Ausweisung ist möglich.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    • In der Regel: zwischen zwei und zehn Arbeitstagen
    • Während der Hauptreisezeiten kann es zu Verzögerungen kommen.

    Kosten

    EUR 60,00 (Kinder im Alter zwischen sechs und 12 Jahren: 35,00 EUR)

    Eine Befreiung ist möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de