Sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung

    Bonuscard + Kultur

    Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt mit der Bonuscard + Kultur eine freiwillige soziale Leistung. Mit dieser können die berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Ermäßigungen und Zuschüsse für vielfältige Angebote erhalten. Dem Berechtigtenkreis soll dadurch ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen, am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben in der Stadt teilzunehmen.

    Beschreibung

    Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt mit der Bonuscard + Kultur eine freiwillige soziale Leistung. Mit dieser können die berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Ermäßigungen und Zuschüsse für vielfältige Angebote erhalten. Dem Berechtigtenkreis soll dadurch ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen, am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben in der Stadt teilzunehmen.

    Mit der Bonuscard + Kultur kann beim VVS/bei der SSB ein vergünstigte MonatsTickets für den öffentlichen Nahverkehr bezogen werden (das sog. Sozialticket).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Heidenheim (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ein vollständig ausgefüllter und zweifach unterschriebener Antrag auf die Bonuscard + Kultur.

    Der Bezug von sozialen Leistungen ist durch eine Kopie des entsprechenden, aktuellen und vollständigen Leistungsbescheid nachzuweisen.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt für den Erhalt der Bonuscard + Kultur sind ausschließlich Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet sind und

    • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
    • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen in vollstationären Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
    • Kinderzuschlag nach dem BKGG (nicht Kindergeld)
    • einkommens- und vermögensabhängige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)

    beziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gemeinderatsbeschluss

    Verfahrensablauf

    Sofern die erforderlichen Nachweise mit einem Antrag eingehen oder während der Öffnungszeiten vorgelegt werden, wird die Bonuscard + Kultur zeitnah ausgestellt.

    Fristen

    Die Bonuscard + Kultur kann nur monatsgenau und nicht auf zurückliegende Jahre ausgestellt werden. Das Ausstellungsdatum (Monat) der Bonuscard + Kultur entspricht i.d.R. dem Posteingangsdatum bzw. dem Antragstellungsdatum.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 198)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de