Baumschutzsatzung / Befreiung von den Verboten beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wesentlicher Zweck dieser Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung der Bäume im Stadtgebiet Freiburg, insbesondere der Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes und von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Belebung, Gliederung und Pflege der Orts- und Landschaftsbilder.
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wozu dient die Baumschutzsatzung?
Wesentlicher Zweck dieser Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung der Bäume im Stadtgebiet Freiburg, insbesondere der Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes und von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Belebung, Gliederung und Pflege der Orts- und Landschaftsbilder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Baumschutz und -pflege (Baumschutz und -pflege)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +497612014799
E-Mail: GuT@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Lageplan des Baumstandortes
(Den Lageplan können Sie mithilfe unseres Geoportals erstellen) - ggf. Fotos der Schädigung / Problemlage
- ggf. Vollmacht
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Sie möchten an einem geschützen Baum einen nicht erlaubten Eingriff durchführen.
Was ist geschützt?
Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume (ausgenommen Obstbäume) mit einem Stammumfang von 80 cm - gemessen in 1,0 m Höhe ab Erdboden. Kirsch- und Nussbäume sind ebenfalls geschützt. Bei langsam wachsenden Baumarten (z.B. Eiben, Buchsbaum, Rotdorn, u.ä.) gilt ein Stammumfang von 40 cm, ebenso bei Baumreihen und Gruppen.
Was ist nicht erlaubt?
Geschützte Bäume zu fällen, abzuschneiden oder zu entwurzeln. Eingriffe vorzunehmen, die zum Absterben geschützten Bäume führen können oder deren charakteristisches Aussehen wesentlich verändern. Sonstige Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die geschützten Bäume in ihrem Bestand zu beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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nicht einschlägig
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das von uns bereitgestellte Formular.
Unterschreiben Sie das Formular und senden dieses inkl. aller Unterlagen an die im Formular genannte Adresse.
Wir bestätigen Ihnen den Eingang des Antrags schnellsmöglich.
Ggf. führen wir eine Begutachtung der Baumsituation vor Ort durch.
Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie innerhalb von 3 Wochen nach der behördlichen Eingangsbestätigung.
Fristen
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Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Freiburg im Breisgau
3 Wochen nachdem Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben.
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Für Verwaltungsentscheidungen ab dem 01.01.2024:
- Befreiungen ohne Ortstermin: 79,00 € bis 790,00 €
- Befreiungen nach Ortstermin: 131,67 € bis 842,66 €
- Befreiungen bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren ohne Ortstermin: 158,00 € bis 1.580 €
- Befreiungen bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren mit Ortstermin: 210,67 € bis 1.632,67 €
Die Gebührenfestsetzung orientiert sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau in der jeweiligen gültigen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg