vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung

    Baumschutzsatzung / Befreiung von den Verboten beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wozu dient die Baumschutzsatzung?
    Wesentlicher Zweck dieser Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung der Bäume im Stadtgebiet Freiburg, insbesondere der Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes und von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Belebung, Gliederung und Pflege der Orts- und Landschaftsbilder.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wozu dient die Baumschutzsatzung?
    Wesentlicher Zweck dieser Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung der Bäume im Stadtgebiet Freiburg, insbesondere der Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes und von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Belebung, Gliederung und Pflege der Orts- und Landschaftsbilder.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Baumschutz und -pflege (Baumschutz und -pflege)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Lageplan des Baumstandortes
      (Den Lageplan können Sie mithilfe unseres Geoportals erstellen)
    • ggf. Fotos der Schädigung / Problemlage
    • ggf. Vollmacht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Sie möchten an einem geschützen Baum einen nicht erlaubten Eingriff durchführen.

    Was ist geschützt?
    Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume (ausgenommen Obstbäume) mit einem Stammumfang von 80 cm - gemessen in 1,0 m Höhe ab Erdboden. Kirsch- und Nussbäume sind ebenfalls geschützt. Bei langsam wachsenden Baumarten (z.B. Eiben, Buchsbaum, Rotdorn, u.ä.) gilt ein Stammumfang von 40 cm, ebenso bei Baumreihen und Gruppen.

    Was ist nicht erlaubt?
    Geschützte Bäume zu fällen, abzuschneiden oder zu entwurzeln. Eingriffe vorzunehmen, die zum Absterben geschützten Bäume führen können oder deren charakteristisches Aussehen wesentlich verändern. Sonstige Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die geschützten Bäume in ihrem Bestand zu beeinträchtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das von uns bereitgestellte Formular.
    Unterschreiben Sie das Formular und senden dieses inkl. aller Unterlagen an die im Formular genannte Adresse.

    Wir bestätigen Ihnen den Eingang des Antrags schnellsmöglich.
    Ggf. führen wir eine Begutachtung der Baumsituation vor Ort durch.

    Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie innerhalb von 3 Wochen nach der behördlichen Eingangsbestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    3 Wochen nachdem Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für Verwaltungsentscheidungen ab dem 01.01.2024:

    • Befreiungen ohne Ortstermin: 79,00 € bis 790,00 €
    • Befreiungen nach Ortstermin: 131,67 € bis 842,66 €
    • Befreiungen bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren ohne Ortstermin: 158,00 € bis 1.580 €
    • Befreiungen bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren mit Ortstermin: 210,67 € bis 1.632,67 €

    Die Gebührenfestsetzung orientiert sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau in der jeweiligen gültigen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en