Kraftfahrzeug - 100 km/h-Zulassung
Beschreibung
Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.
Ansprechpartner
Für Kreis Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. die technische Änderung
Voraussetzungen
Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren.
Rechtsbehelf
Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.
Verfahrensablauf
Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen in der Zulassungsstelle.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten, sobald die Zuteilung erfolgt ist, ist diese unbefristet gültig.
Kosten
Für die Tempo 100km/h Plakette werden von der Zulassungsstelle 2,60 € berechnet. Es können weitere Kosten für die technische Eintragung entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg