Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen

    Kraftfahrzeug - 100 km/h-Zulassung

    Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.

    Beschreibung

    Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.

    Ansprechpartner

    Für Oberreichenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • ggf. die technische Änderung

    Voraussetzungen

    Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren.

    Rechtsbehelf

    Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen in der Zulassungsstelle.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten, sobald die Zuteilung erfolgt ist, ist diese unbefristet gültig.

    Kosten

    Für die Tempo 100km/h Plakette werden von der Zulassungsstelle 2,60 € berechnet. Es können weitere Kosten für die technische Eintragung entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 234)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de