• Blaufelden (Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg)
Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen

Kraftfahrzeug - 100 km/h-Zulassung

Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.

Beschreibung

Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.

Ansprechpartner

Für Blaufelden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. die technische Änderung

Voraussetzungen

Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren.

Rechtsbehelf

Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.

Verfahrensablauf

Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen in der Zulassungsstelle.

Fristen

Es gibt keine Fristen zu beachten, sobald die Zuteilung erfolgt ist, ist diese unbefristet gültig.

Kosten

Für die Tempo 100km/h Plakette werden von der Zulassungsstelle 2,60 € berechnet. Es können weitere Kosten für die technische Eintragung entstehen.

Hinweise (Besonderheiten)

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 234)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de