Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung elektrisch betriebene Fahrzeuge

    Elektrokennzeichen beantragen

    Hinweise für Königheim

    Auf Antrag können elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem sogenannten E-Kennzeichen versehen werden. Dem zugeteilten Kennzeichen wird hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer der Buchstabe "E" angefügt (zum Beispiel: TBB-A18E).

    Beschreibung

    Hinweise für Königheim

    Auf Antrag können elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem sogenannten E-Kennzeichen versehen werden. Dem zugeteilten Kennzeichen wird hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer der Buchstabe "E" angefügt (zum Beispiel: TBB-A18E).

    Unter "elektrisch betriebenen Fahrzeugen" definiert der Gesetzgeber:

    • rein elektrisch betriebene Fahrzeuge,
    • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybrid) und
    • Brennstoffzellenfahrzeuge.


    Kommunen haben die Möglichkeit, für diese Fahrzeuge Privilegien, wie Nutzung kostenfreier Parkplätze oder Befahren von Sonderfahrstreifen (Busspuren), zu erlauben.

    Ob diese Privilegien eingeräumt werden, kann bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erfragt werden.

    Auch Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen benötigen eine Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Landratsamt Main-Tauber-Kreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 820

    Fax: +49 9341 825660

    E-Mail: infos@main-tauber-kreis.de

    De-Mail: info@main-tauber-kreis.de-mail.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königheim

    Bei Änderung einer bestehenden Zulassung auf E-Kennzeichen:

    Voraussetzungen

    Hinweise für Königheim

    • Fahrzeuge müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer oder CO²-Emissionen von weniger als 50 g/km haben. Diese Angaben können aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) entnommen werden.
    • Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Königheim

    Die Entscheidung enthält auch einen Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Königheim

    Auf Antrag können elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem sogenannten E-Kennzeichen versehen werden. Dem zugeteilten Kennzeichen wird hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer der Buchstabe »E« angeführt (Beispiel: TBB-A18E).

    Unter »elektrisch betriebenen Fahrzeugen« definiert der Gesetzgeber:

    • rein elektrisch betriebene Fahrzeuge,
    • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybrid) und
    • Brennstoffzellenfahrzeuge.

    Kommunen haben die Möglichkeit, für diese Fahrzeuge Privilegien, wie Nutzung kostenfreier Parkplätze oder Befahren von Sonderfahrstreifen (Busspuren), zu erlauben.

    Ob diese Privilegien eingeräumt werden, kann bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erfragt werden.

    Auch Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen benötigen eine Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

    Fristen

    Hinweise für Königheim

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel keine

    Kosten

    Hinweise für Königheim

    Kosten sind individuell ja nach Fallgestaltung zu ermitteln.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Königheim

    Für E-Kennzeichen stehen maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen TBB oder MGH zur Verfügung (ein Buchstabe und drei Ziffern oder zwei Buchstaben und zwei Ziffern).

    Das neue Kennzeichen kann bereits vorab unter Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren ausgewählt und reserviert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en