Fundsache abgeben oder nachfragen
Hinweise für Kehl
Beschreibung
Hinweise für Kehl
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
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Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 7854 969815
Fax: +49 7854 969819
Ortsverwaltung Hohnhurst (Ortsverwaltung Hohnhurst)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 16:30 - 18:30 Uhr Di 10:30 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
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Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
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Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
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Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 13:00 Uhr Di 09:00 - 13:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 13:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr
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Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 10:00 Uhr Fr geschlossen
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Telefon Festnetz: +49 7853 240
Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 15:00 - 17:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:30 - 12:30 Uhr Do 15:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7853 315
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kehl
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
- Gegenstandsbeschreibung
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Voraussetzungen
Hinweise für Kehl
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat oder
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kehl
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 967 Ablieferungspflicht
- § 971 Finderlohn
- § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
Rechtsbehelf
Hinweise für Kehl
Es bestehen keine gesonderten Rechtsbehelfe in Bezug auf Fundsachen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Kehl
Sie haben einen Gegenstand verloren:
Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort "Fundsache".
Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an das örtliche Fundbüro.
Fundsachen werden auch von Hotels, Kaufhäusern, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit im Fundbüro abgegeben. Fragen Sie daher mehrmals in zeitlichen Abständen nach.
Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist, erhalten Sie eine Benachrichtigung.
In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel
- eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
- Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
- Kaufbeleg, Kaufvertrag,
- bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
- bei Kameras die Seriennummer oder
- bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung.
Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.
Sie haben einen Gegenstand gefunden:
Sie müssen einen Fund, dessen Wert EUR 10,00 übersteigt, der zuständigen Behörde gegenüber (formlos) anzeigen.
Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Häufig können Sie gefundene Gegenstände auch bei den Bürgerämtern oder bei der Polizei abgeben. Informieren Sie sich vorab.
Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt oder die Gemeinde Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Negativbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung
Beim Fundbüro erhalten Sie auch eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung). Wenden Sie sich dazu persönlich an die zuständige Stelle.
Fristen
Hinweise für Kehl
Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.
Kosten
Hinweise für Kehl
- Auskunft des Fundbüros: kostenlos
- Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kehl
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
- bei einem Wert bis 500 €: 5 %
- bei einem Wert über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.
Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus
- 2,5 % für einen Wert zwischen 50,00 und 500,00 Euro und
- 1,5 % für den 500,00 Euro überschreitenden Wert.
Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.
Für die Inanspruchnahme der vollen Rechte als Finder ist es verpflichtend eine Fundanzeige vor Ort auszufüllen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg