Ratte melden
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.
Wenn Sie eine Ratte auf einer öffentlichen Fläche sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Bei öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen ist dies das Gartenbauamt, in öffentlichen Verkehrswegen und Wasserläufen ist das Tiefbauamt zuständig.
Die Zuständigkeit bei einem Aufkommen von Ratten auf privaten Grundstücken und Gärten liegt direkt beim Eigentümer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Team Sauberes Karlsruhe (Team Sauberes Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr
Kontakt
Internet
Tiefbauamt (Tiefbauamt)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Voraussetzungen
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Sie haben eine Ratte gesehen.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
- § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
- die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
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Keiner.
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Bei Privatgrundstücken
Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.
Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.
Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.
Bei öffentlichen Flächen
Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.
Fristen
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Keine.
Kosten
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Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg