Seuchenschutz Meldung

    Ratte melden

    Hinweise für Karlsruhe

    Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

    Wenn Sie eine Ratte auf einer öffentlichen Fläche sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Bei öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen ist dies das Gartenbauamt, in öffentlichen Verkehrswegen und Wasserläufen ist das Tiefbauamt zuständig.

    Die Zuständigkeit bei einem Aufkommen von Ratten auf privaten Grundstücken und Gärten liegt direkt beim Eigentümer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team Sauberes Karlsruhe (Team Sauberes Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottostraße 21

    76227 Karlsruhe (Durlach)

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 7009

    E-Mail: tsk@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gartenbauamt (Gartenbauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lammstraße 7 a

    76133 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 6709

    E-Mail: gba@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Tiefbauamt (Tiefbauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 4

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 6601

    Fax: 0721 133 6609

    E-Mail: tba@karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie haben eine Ratte gesehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    • § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
    • § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
    • die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Bei Privatgrundstücken

    Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.

    Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.

    Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.

    Bei öffentlichen Flächen

    Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en