Mobile-ICT-Karte Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Mit der Mobiler-ICT-Karte ist es möglich, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon Inhaberin oder Inhaber einer ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind, auch langfristig nach Deutschland zu transferieren, innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Unternehmensgruppe.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Mit der Mobiler-ICT-Karte ist es möglich, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon Inhaberin oder Inhaber einer ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind, auch langfristig nach Deutschland zu transferieren, innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Unternehmensgruppe.

    Drittstaatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Lieferanschrift

    90343 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0911 / 943-0

    Fax: 0911 / 943-1000

    E-Mail: info@bamf.bund.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 32 75

    E-Mail: abh@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    gültiger Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein Abordnungsschreiben

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Sie besitzen einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen Aufenthaltstitel im Sinne der ICT-Richtlinie.
    • Sie werden in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig.
    • Der unternehmensinterne Transfer dauert länger als 90 Tage.
    • Die Bundesagentur für Arbeit hat nach § 39 AufenthG zugestimmt
    • Sie können einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

     

    • § 19a Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
    • § 19b Mobiler-ICT-Karte
    • § 39 Zustimmung zur Beschäftigung

     

    ICT-Richtlinie

    § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Drittstaatsangehörige, die schon einen Aufenthaltstitel nach der ICT-Richtlinie für einen EU-Mitgliedsstaat besitzen und einen längeren Aufenthalt (über 90 Tage) in Deutschland planen, können hierfür schriftlich einen separaten Aufenthaltstitel, die Mobiler-ICT-Karte, beantragen.

    Achtung: Ihr Antrag auf Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte wird abgelehnt, wenn Sie ihn zeitgleich mit einer Mitteilung über die kurzfristige Mobilität nach § 19a AufenthG stellen.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Der Antrag auf eine Mobiler-ICT-Karte kann

    • mindestens 20 Tage vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. In diesem Fall gelten der Aufenthalt und die Beschäftigung in Deutschland bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen als erlaubt. Voraussetzung hierfür ist nur, dass der Aufenthaltstitel des anderen EU-Mitgliedsstaates weiterhin gültig ist.
    • nach der Einreise nach Deutschland gestellt werden, wenn vor der Einreise schon eine Mitteilung zur kurzfristigen Mobilität beim Bundesamt eingegangen ist. In diesem Fall muss aber die Mobiler-ICT-Karte mindestens 20 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes im Rahmen der kurzfristigen Mobilität gestellt werden. Zudem darf der Antrag nicht zeitgleich mit einer Mitteilung zur kurzfristigen Mobilität gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Karlsruhe

    voraussichtlich vier bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    • für die Erteilung einer ICT-Karte: 100 EUR
    • für die Verlängerung einer ICT-Karte für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96 EUR
    • für die Verlängerung einer ICT-Karte für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en