Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
    99108003001001

    Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

    Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_de4287883d2a4f378ab89260899f4784b348637b866f84caaecf6224b4be98aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt LaupheimStadt Laupheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Kontakt speichern

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en