Handwerkerparkausweis beantragen
Beschreibung
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bad Saulgau (Stadt Bad Saulgau)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 51
88340 Bad Saulgau
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Bad Saulgau) Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro Bad Saulgau) Mo 07:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr ungerade Kalenderwochen (nur jeden zweiten Sa im Monat)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
keine
Kosten
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich
Hinweise (Besonderheiten)
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg