Handwerkerparkausweis beantragen
Beschreibung
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ü-Punkt und Wahlen (Ü-Punkt und Wahlen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Nur mit Terminvereinbarung: https://www.ueberlingen.de/termine) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 07551991188
E-Mail: buergeramt@ueberlingen.de
Internet
Rechts- und Ordnungsamt (Rechts- und Ordnungsamt)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
keine
Kosten
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich
Hinweise (Besonderheiten)
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg