Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Trossingen (Stadt Trossingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schultheiß-Koch-Platz 1

    78647 Trossingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07425/25-0

    Fax: 07425/25-150

    E-Mail: stadt@trossingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Recht und Ordnung (Recht und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schultheiß-Koch-Platz 1

    78647 Trossingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de