Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Lahr/Schwarzwald (Stadt Lahr/Schwarzwald)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    77933 Lahr/Schwarzwald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07821/910-00

    Fax: 07821/910-0222

    E-Mail: info@lahr.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    77933 Lahr/Schwarzwald

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 17:00 Uhr Sa 10:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 078219100333

    E-Mail: buergerbuero@lahr.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Zeitraum

    AG ohne Fußgängerzone

    AG mit Fußgängerzone

    Bis zu einer Woche

    15 EUR

    30 EUR

    Bis zu einem Monat

    40 EUR

    80 EUR

    für ein Jahr

    100 EUR

    200 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lahr/Schwarzwald

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de