Handwerkerparkausweis beantragen
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Beschreibung
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 17:00 Uhr Sa 10:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 078219100333
E-Mail: buergerbuero@lahr.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
keine
Kosten
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich
Zeitraum
AG ohne Fußgängerzone
AG mit Fußgängerzone
Bis zu einer Woche
15 EUR
30 EUR
Bis zu einem Monat
40 EUR
80 EUR
für ein Jahr
100 EUR
200 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg