Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung (Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

    79081 Freiburg im Breisgau

    Besucheranschrift

    Ludwigstraße 23

    79104 Freiburg im Breisgau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 2187-0

    Fax: 0761 2187-6699

    E-Mail: verkehr@lkbh.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Neuenburg am Rhein (Stadt Neuenburg am Rhein)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1059

    79390 Neuenburg

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    79395 Neuenburg am Rhein

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 5

    79395 Neuenburg am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0) 76 31 - 791-0

    Fax: +49 (0) 76 31 - 791-222

    E-Mail: stadtverwaltung@neuenburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de