Handwerkerparkausweis der TechnologieRegion Karlsruhe beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe
Der Handwerkerparkausweis ist die Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe, um bei Kundenterminen, Einsätzen und Lieferungen besser einen Parkplatz zu finden.
Parkberechtigungen
werden für Fahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen erteilt, die sich für Material- und Werkzeugtransporte beziehungsweise als Service- oder Werkstattwagen eignen sowie für überwiegend als Firmenfahrzeug genutzte Kombis.
Schlichte Personenkraftwagen ohne besonderen Laderaum erhalten eine Genehmigung nur in Verbindung mit einem Anhänger.
Parken von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot, ausgenommen Ladezonen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen einer Parkscheibe und unter Überschreiten der Parkhöchstdauer,
- auf Bewohnerparkplätzen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Geltungsbereich und Geltungsdauer
- in der TechnologieRegion Karlsruhe:
Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Bühl, Ettlingen, Gaggenau, Karlsruhe, Rastatt, Rheinstetten, Stutensee, Waghäusel,
Landkreis Germersheim, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Landkreis Südliche Weinstraße,
Regionalverband Mittlerer Oberrhein. - in der Metropolregion Rhein-Neckar
Der Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr.
- Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular der TechnologieRegion Karlsruhe
- Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite), falls keine vorhanden:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Kfz-Scheine (nur für firmenzugelassene Fahrzeuge)
Voraussetzungen
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Grundsätzlich können alle Handwerksbetriebe aus der TechnologieRegion Karlsruhe, die bei der Handwerkskammer eingetragen oder gemeldet sind, einen Handwerkerparkausweis beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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§46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Die Ausnahmegenehmigung kann schriftlich beantragt werden:
- per Post
- per E-Mail (strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de)
- per Einwurf in den Briefkasten der Steinhäuserstraße 22
Pro Genehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
Fristen
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keine
Kosten
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Jahresgebühr: 150,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg