Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis der TechnologieRegion Karlsruhe beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe

    Der Handwerkerparkausweis ist die Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe, um bei Kundenterminen, Einsätzen und Lieferungen besser einen Parkplatz zu finden.

    Parkberechtigungen
    werden für Fahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen erteilt, die sich für Material- und Werkzeugtransporte beziehungsweise als Service- oder Werkstattwagen eignen sowie für überwiegend als Firmenfahrzeug genutzte Kombis.
    Schlichte Personenkraftwagen ohne besonderen Laderaum erhalten eine Genehmigung nur in Verbindung mit einem Anhänger.

    Parken von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot, ausgenommen Ladezonen,
    • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen,
    • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,
    • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen einer Parkscheibe und unter Überschreiten der Parkhöchstdauer,
    • auf Bewohnerparkplätzen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

    Geltungsbereich und Geltungsdauer

    • in der TechnologieRegion Karlsruhe:
      Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Bühl, Ettlingen, Gaggenau, Karlsruhe, Rastatt, Rheinstetten, Stutensee, Waghäusel,
      Landkreis Germersheim, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Landkreis Südliche Weinstraße,
      Regionalverband Mittlerer Oberrhein.
    • in der Metropolregion Rhein-Neckar

    Der Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr.

    • Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-1586

    E-Mail: stadt@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3259

    E-Mail: strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular der TechnologieRegion Karlsruhe
    • Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite), falls keine vorhanden:
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie der Kfz-Scheine (nur für firmenzugelassene Fahrzeuge)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Grundsätzlich können alle Handwerksbetriebe aus der TechnologieRegion Karlsruhe, die bei der Handwerkskammer eingetragen oder gemeldet sind, einen Handwerkerparkausweis beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    §46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    .

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Ausnahmegenehmigung kann schriftlich beantragt werden:

    • per Post
    • per E-Mail (strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de)
    • per Einwurf in den Briefkasten der Steinhäuserstraße 22

    Pro Genehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Jahresgebühr: 150,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de