• Neckarsulm (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

Handwerkerparkausweis beantragen

Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Beschreibung

Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Sicherheit- und Verkehr (Sicherheit- und Verkehr)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 13 61

74150 Neckarsulm

Hausanschrift

Marktstraße 18

74172 Neckarsulm

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

Fristen

keine

Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

Hinweise (Besonderheiten)

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de