Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Hinweise für Mössingen

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Mössingen

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

    Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

    Beispiele:

    • Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
      • Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
      • Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
      • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
    • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

    Online-Dienst

    Plakatierung beantragen

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    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsamt (Verkehrsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 20

    72116 Mössingen

    Postfachadresse

    Postfach 12 44

    72110 Mössingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07473370201

    De-Mail: info@moessingen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mössingen

    gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mössingen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen. 

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mössingen

    Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid. 

    Hinweis: Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Fristen

    Hinweise für Mössingen

    vor der Plakatierung

    Erfragen Sie die genauen Fristen bei der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mössingen

    Innerhalb von 3 Tagen, sofern das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Mössingen

    Die Kosten für das Anbringen von Plakaten betragen pro Plakat bis Größe DIN A1 0,15€ und pro Plakat in der Größe DIN A0 0,20€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mössingen

    An anderen Stellen im Ort außer an Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren verboten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de