Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierungserlaubnis beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

    Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

    Beispiele:

    • Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
      • Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
      • Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
      • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
    • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen (Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Cäcilienstraße 49

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    E-Mail: sondernutzung@heilbronn.de

    Fax: +49 7131 56 3179

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2760

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen. 

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.

    Um eine Plakatierungserlaubnis in Heilbronn zu erhalten, muss es sich um eine Veranstaltung in Heilbronn handeln. Politische Veranstaltungen, Bildungsveranstaltungen, Musik und Kulturveranstaltungen, Gesundheitsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Veranstaltungen von Vereinen, kirchlichen Einrichtungen oder Parteien sind gestattet.

    Werbung mit allgemeinem, nicht veranstaltungsbezogenem Charakter - wie allgemeine Wirtschaftswerbung, Image-, Kunden- oder Produktwerbung sowie Verkaufsveranstaltungen, Tag der offenen Tür usw. - sind nicht genehmigungsfähig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid. 

    Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von der zuständigen Stelle Klebesiegel per Post zugesandt, die an die Werbetafeln angebracht werden müssen.

    Hinweis: Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Der Plakatierungszeitraum liegt bei 10 Tagen vor Veranstaltungstag bis zum Veranstaltungstag.

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    36,00 € Verwaltungsgebühren (für Vereine) sowie ggf. Sondernutzungsgebühren (Anzahl Tage x 0,40 € x Anzahl Werbetafeln) (für gewerbliche Antragsteller)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    An anderen Stellen im Ort außer an Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren verboten.

    Bitte beachten Sie die maximal zulässige Plakatgröße sowie Anzahl:

    • maximal zulässige Plakatgröße: DIN A0.
    • maximal 30 Standorte mit höchstens zwei werbenden Seiten, also maximal 60 Werbetafeln (Kernstadt)
    • maximal 20 Standorte, also maximal 40 Werbetafeln (in den Stadtteilen)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de