Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Hinweise für Rechberghausen

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Rechberghausen

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

    Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

    Beispiele:

    • Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
      • Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
      • Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
      • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
    • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

    Online-Dienst

    Plakatierungserlaubnis beantragen

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    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsgasse 4

    73098 Rechberghausen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 18:30 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde.rechberghausen.de

    Fax: +49 7161 501 11

    Telefon Festnetz: +49 7161 501 0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rechberghausen

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rechberghausen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen. 

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Rechberghausen

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rechberghausen

    Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid und Genehmigungsaufkleber.

    Hinweis: Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Fristen

    Hinweise für Rechberghausen

    mind. 14 Tage vor der Plakatierung

    Kosten

    Hinweise für Rechberghausen

    10,- € / Woche
    max. 4 Plakate (DinA0)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rechberghausen

    • Eine Plakatierung ist frühestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
    • Sie erhalten mit der Genehmigung einen Plakatierungsplan und Genehmigungsaufkleber.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de