Störung der Straßenbeleuchtung

    Defekte Straßenbeleuchtung melden

    Sie haben fesgestellt, dass eine Straßenlampe nicht mehr funktioniert? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.

    Beschreibung

    Sie haben fesgestellt, dass eine Straßenlampe nicht mehr funktioniert? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Angabe Straßenname und ggfs. Hausnummer, sowie Name und Kontaktdaten des Meldenden.

    Voraussetzungen

    Straßenbeleuchtung ist defekt.

    Verfahrensablauf

    Nennen Sie bitte die Straße und ggfs. die Hausnummer, vor der die Straßenlampe defekt ist. Zur Weiteren Bearbeitung benötigen wir auch Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten, damit wir uns ggfs. nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen können.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die 115 nimmt gerne Ihre Meldung entgegen und leitet diese an das Ortsbauamt weiter.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 843)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de