Störung der Straßenbeleuchtung
Defekte Straßenbeleuchtung melden
Sie haben fesgestellt, dass eine Straßenlampe nicht mehr funktioniert? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.
Beschreibung
Sie haben fesgestellt, dass eine Straßenlampe nicht mehr funktioniert? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.
Ansprechpartner
Abteilung Infrastruktur (Abteilung Infrastruktur)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 15:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Angabe Straßenname und ggfs. Hausnummer, sowie Name und Kontaktdaten des Meldenden.
Voraussetzungen
Straßenbeleuchtung ist defekt.
Verfahrensablauf
Nennen Sie bitte die Straße und ggfs. die Hausnummer, vor der die Straßenlampe defekt ist. Zur Weiteren Bearbeitung benötigen wir auch Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten, damit wir uns ggfs. nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die 115 nimmt gerne Ihre Meldung entgegen und leitet diese an das Ortsbauamt weiter.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg