Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Hinweise für Meersburg
Beschreibung
Hinweise für Meersburg
Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner (Einheitlicher Ansprechpartner)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Erweiterter Service für die Bereiche: Kfz-Zulassungsbehörde Friedrichshafen, Fahrerlaubnisbehörde, Schifffahrtsamt, Abfallwirtschaftsamt) Mo 07:30 - 13:00 und 13:00 - 17:00 Uhr nachmittags hat nur die Kfz-Zulassung Friedrichshafen geöffnet! Di 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Mi 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Tettnang) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Überlingen) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.
Voraussetzungen
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Sie
- kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
- möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
- üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.
Rechtsgrundlage(n)
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- Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Rechtsbehelf
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kein
Verfahrensablauf
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Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.
Fristen
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Keine
Bearbeitungsdauer
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Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weitergereicht.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
- Finanzdienstleistungen
- Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
- Verkehrsdienstleistungen
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
- private Sicherheitsdienste und
- Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg