• Ispringen (Landkreis Enzkreis, Baden-Württemberg)
01. Einheitliche Ansprechpartner

Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen

Hinweise für Ispringen

Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

Beschreibung

Hinweise für Ispringen

Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner (Einheitlicher Ansprechpartner)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 10 10 80

75110 Pforzheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 07231 308-9307

Fax: 07231 308-9650

E-Mail: einheitlicher.ansprechpartner@enzkreis.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Ispringen

Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.

Voraussetzungen

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Sie

  • kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
  • möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
  • üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.

Handlungsgrundlage(n)

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  • Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Rechtsbehelf

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kein

Verfahrensablauf

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Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.

Fristen

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Keine

Bearbeitungsdauer

Hinweise für Ispringen

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weitergereicht.

Kosten

Hinweise für Ispringen

0 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Ispringen

Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:

  • Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
  • private Sicherheitsdienste und
  • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern

Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.

Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en