Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Hinweise für Murr
Beschreibung
Hinweise für Murr
Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner (Einheitlicher Ansprechpartner)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Murr
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.
Voraussetzungen
Hinweise für Murr
Sie
- kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
- möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
- üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Murr
- Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Rechtsbehelf
Hinweise für Murr
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Murr
Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.
Fristen
Hinweise für Murr
Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Murr
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weitergereicht.
Kosten
Hinweise für Murr
gebührenpflichtig (je nach Aufwand)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Murr
Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
- Finanzdienstleistungen
- Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
- Verkehrsdienstleistungen
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
- private Sicherheitsdienste und
- Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg