Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Wasseranschluss anmelden

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Beschreibung

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mahlstetten (Gemeinde Mahlstetten)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Marienplatz 1

    78601 Mahlstetten

    Hausanschrift

    Marienplatz 1

    78601 Mahlstetten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07429/9402080

    Fax: 07429/94020820

    E-Mail: info@mahlstetten.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fachbereich Steuern/ Beiträge/ Liegenschaften (Fachbereich Steuern/ Beiträge/ Liegenschaften)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 19

    78549 Spaichingen

    Postfachadresse

    Postfach 11 54

    78543 Spaichingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 08:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    De-Mail: info@spaichingen.de-mail.de

    E-Mail: steueramt@spaichingen.de

    Telefon Festnetz: 07424 9571 1303

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplan
    • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

    Voraussetzungen

    Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

    Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

    Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

    Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    keine

    Kosten

    Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en