Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Wasseranschluss anmelden

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Beschreibung

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für St. Leon-Rot

    • Lageplan
    • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

    Voraussetzungen

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für St. Leon-Rot

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

    Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

    Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

    Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    Hinweise für St. Leon-Rot

    keine

    Kosten

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Für die Festlegung der Gebühren gilt die Wasserversorgungssatzung. Für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses fallen Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Bitte beachten Sie: Der Verfahrensablauf für die Gemeinde St. Leon-Rot weicht vom oben beschriebenen Ablauf ab! Die Leistungserbringung findet durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung statt. Bitte beachten Sie die Informationen in § 13 der Wasserversorgungssatzung, der den Verfahrensablauf vor Ort genau beschreibt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en