Wasseranschluss anmelden
Hinweise für St. Leon-Rot
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.
Beschreibung
Hinweise für St. Leon-Rot
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Wasserversorgung (Eigenbetrieb Wasserversorgung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wasserversorgung@st-leon-rot.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für St. Leon-Rot
- Lageplan
- gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses
Voraussetzungen
Hinweise für St. Leon-Rot
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für St. Leon-Rot
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Satzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für St. Leon-Rot
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für St. Leon-Rot
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Fristen
Hinweise für St. Leon-Rot
keine
Kosten
Hinweise für St. Leon-Rot
Für die Festlegung der Gebühren gilt die Wasserversorgungssatzung. Für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses fallen Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für St. Leon-Rot
Bitte beachten Sie: Der Verfahrensablauf für die Gemeinde St. Leon-Rot weicht vom oben beschriebenen Ablauf ab! Die Leistungserbringung findet durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung statt. Bitte beachten Sie die Informationen in § 13 der Wasserversorgungssatzung, der den Verfahrensablauf vor Ort genau beschreibt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg