Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Wasseranschluss anmelden

    Hinweise für Baden-Baden

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Baden-Baden (Stadtwerke Baden-Baden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flugstraße 29 (Entsorgung)

    76532 Baden-Baden

    Hausanschrift

    Waldseestraße 24 (Kundenzentrum)

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 2 77-0

    Telefon Festnetz: 07221 93 28 01

    Fax: 07221 2 77-300

    Fax: 07221 93 28 02

    E-Mail: info@swbad.de

    E-Mail: tb-entsorgung@swbad.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    • Lageplan
    • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

    Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

    Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

    Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Kosten können Sie der Abwassersatzung entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de