Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Wasseranschluss anmelden

    Hinweise für Welzheim

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Beschreibung

    Hinweise für Welzheim

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steueramt (Steueramt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 40

    73638 Welzheim

    Hausanschrift

    Kirchplatz 3

    73642 Welzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus + Bauamt) Mo 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 15:00 - 19:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: steueramt@welzheim.de

    Fax: 07182800880

    Telefon Festnetz: 07182800832

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welzheim

    • Lageplan
    • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welzheim

    Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Welzheim

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welzheim

    Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

    Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

    Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

    Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    Hinweise für Welzheim

    keine

    Kosten

    Hinweise für Welzheim

    Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welzheim

    Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en