Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Der Hauptzweck der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende ist das Studium. Wenn Sie aus bestimmten Ländern kommen, dürfen Sie nur in engen Grenzen arbeiten:
- höchstens 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr
- studentische Nebentätigkeiten
Sie werden in der Regel an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen ausgeübt. Dazu zählen beispielsweise auch hochschulbezogene Tätigkeiten in hochschulnahen Organisationen.
Dies steht auch in Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
In allen anderen Fällen muss die zuständige Stelle die Arbeitsaufnahme oder das Praktikum zulassen.
Dies gilt zum Beispiel für
- die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem größeren Umfang in den Semesterferien oder aufgrund einer finanziellen Notsituation oder
- die Ableistung von Praktika, auch wenn Sie dafür nicht bezahlt werden. Dies gilt nicht für Praktika, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind die zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind. Das Praktikum ist in diesen Fällen Bestandteil des Studiums.
Achtung: Beachten Sie, dass Sie erst arbeiten dürfen, wenn Sie die Zulassung der zuständigen Stelle erhalten haben.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, können Sie ohne Einschränkungen arbeiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Agentur für Arbeit Karlsruhe - Rastatt (Agentur für Arbeit Karlsruhe - Rastatt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0721 / 823 -2000
Telefon Festnetz: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen: <br> Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende) <br> Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Internet
- https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdbw/karlsruherastatt/Agentur/index.htm
- https://www.arbeitsagentur.de/apps/faces/home/kf?kfid=E0-3&_afrLoop=3790712259309&_afrWindowMode=0&_afrWindowId=dbyq9a958_278#%40%3F_afrWindowId%3Ddbyq9a958_278%26kfid%3DE0-3%26_afrLoop%3D379071225930
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
Abhängig vom Einzelfall
Erkundigen Sie sich vorher bei der Bundesagentur für Arbeit.
Voraussetzungen
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- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
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Den Antrag für studienfachbezogene Praktika reichen Sie bitte bei der Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Köln ein (Team 008, Dienstgebäude Villemombler Straße 76, 53123 Bonn).
Bei studienfachbezogenen Praktika füllt der Praktikumsbetrieb einen Erfassungsbogen und einen Praktikumsplan aus.
Sie erhalten die Zulassung befristet für die Dauer der Beschäftigung.
Hinweis: Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde nichts beantragen.
Fristen
keine
Kosten
- Erste Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
- Verlängerung bis zu drei Monaten: EUR 96,00
- Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Als ausländische Studierende, die an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sind, können Sie sich ein Praktikum auch vermitteln und genehmigen lassen. Dafür zuständig ist die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg