Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur Ausübung einer Saisonbeschäftigung Erteilung

    Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen

    Der Hauptzweck der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende ist das Studium. Wenn Sie aus bestimmten Ländern kommen, dürfen Sie nur in engen Grenzen arbeiten:

    Beschreibung

    Der Hauptzweck der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende ist das Studium. Wenn Sie aus bestimmten Ländern kommen, dürfen Sie nur in engen Grenzen arbeiten:

    • höchstens 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr
    • studentische Nebentätigkeiten
      Sie werden in der Regel an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen ausgeübt. Dazu zählen beispielsweise auch hochschulbezogene Tätigkeiten in hochschulnahen Organisationen.

    Dies steht auch in Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

    In allen anderen Fällen muss die zuständige Stelle die Arbeitsaufnahme oder das Praktikum zulassen.

    Dies gilt zum Beispiel für

    • die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem größeren Umfang in den Semesterferien oder aufgrund einer finanziellen Notsituation oder
    • die Ableistung von Praktika, auch wenn Sie dafür nicht bezahlt werden. Dies gilt nicht für Praktika, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben oder zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind.

    Achtung: Beachten Sie, dass Sie erst arbeiten dürfen, wenn Sie die Zulassung der zuständigen Stelle erhalten haben.

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, können Sie ohne Einschränkungen arbeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Öhringen (Stadt Öhringen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    74613 Öhringen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07941/68-0

    Fax: 07941/68-188

    E-Mail: info@oehringen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Amt für Ordnung und Zuwanderung (Amt für Ordnung und Zuwanderung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Allee 17

    74653 Künzelsau

    Postfachadresse

    Postfach 13 62

    74643 Künzelsau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Öffnungszeiten des Ausländeramts und der Asylbewerberleistungsstelle weichen von den angegebenen Öffnungszeiten ab.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07940 18 1303

    Telefon Festnetz: 07940 18 1717

    Fax: 07940 18 1214

    E-Mail: ordnungundzuwanderung@hohenlohekreis.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig vom Einzelfall

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen schriftlich beantragen, zur gewünschten Beschäftigung zugelassen zu werden. Dazu benötigen Sie in der Regel ein Antragsformular, das Sie von der zuständigen Stelle erhalten. Das ausgefüllte Formular können Sie persönlich abgeben oder per Post an die zuständige Stelle senden.

    Bei studienfachbezogenen Praktika füllt der Praktikumsbetrieb einen Erfassungsbogen und einen Praktikumsplan aus.

    Sie erhalten die Zulassung befristet für die Dauer der Beschäftigung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Erste Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
    • Verlängerung bis zu drei Monaten: EUR 96,00
    • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als ausländische Studierende, die an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sind, können Sie sich ein Praktikum auch vermitteln und genehmigen lassen. Dafür zuständig ist die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en