Wertstoffe entsorgen
Beschreibung
Wertstoffe sind Stoffe, die
- nach ihrem Gebrauch wieder genutzt,
- zu anderen Produkten umgewandelt oder
- in Rohstoffe aufgespalten werden können.
Man kann sie wiederverwerten. Dadurch kehren sie in den Wirtschaftskreislauf zurück, was zusätzlich CO₂ und Energie spart.
Wertstoffe sollten möglichst hochwertig recycelt werden. Dafür ist eine Trennung in zweierlei Hinsicht erforderlich: Bitte trennen Sie sorgfältig Verkaufsverpackungen in die einzelnen Fraktionen Glas (sogenannte Iglu-Behälter), Paper, Pappe, Karton (Papiertonne) und die sogenannten Leichtstoffverpackungen (gelber Sack/gelbe Tonne). Bitte achten Sie ferner darauf, auch die einzelnen Komponenten einer Verpackung voneinander zu trennen. Viele Verpackungen enthalten dazu Hinweise. Ein Joghurt-Becher zum Beispiel sollte in Kunststoff (eigentlicher Becher), Pappe (Banderole um den Becher) sowie Aluminium (Deckel) getrennt werden. Die Trennung hat einen erheblichen Einfluss auf das spätere Recycling. Was bei der Trennung versäumt wird, lässt sich später nur schwer nachholen.
In einigen Kreise gibt es bereits eine Wertstoffsammlung. Dort können Sie auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen, das heißt zum Beispiel Gegenstände aus Kunststoffen getrennt entsorgen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Göppingen (Landratsamt Göppingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 809
73008 Göppingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr 24.12.2024 bis 29.12.2024 Landratsamt geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester geschlossen 27.02.2025 bis 27.02.2025 Landratsamt geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 202 0
Fax: 07161 202 1199
E-Mail: info@lkgp.de
De-Mail: info@landkreis-goeppingen.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich bei Problemen bezüglich Restmüll, Sperrmüll, Biogut oder Altpapier an den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zuständig für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier, Pappe, Karton sind dagegen die privatrechtlich organisierten dualen Systeme, die mit der Abholung in der Regel ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragt haben.
Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kann Ihnen mitteilen, an wen Sie sich bei Problemen wenden können. Oftmals finden Sie entsprechende Informationen auch auf der Homepage des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Entsorgen können Sie Wertstoffe:
- Altglas oder Papier auf den Wertstoffhöfen oder über Behälter wie zum Beispiel den sogenannten Iglu-Behältern.
Achten Sie bei Altglas auf die Trennung nach Farben. Blaues Glas muss in den Behälter für Grünglas. In die Behälter gehört nur Glas, das als Verkaufsverpackung diente. Andere Produkte aus Glas, wie zum Beispiel Geschirr, Vasen oder Spiegel, dürfen nicht im Glascontainer entsorgt werden, da das Glas hier eine andere Zusammensetzung hat und der Recyclingprozess beeinträchtigt beziehungsweise ganz unmöglich werden könnte. - Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher, Folienverpackungen im Gelben Sack oder in der gelben Tonne.
In manchen Land- oder Stadtkreisen können Sie auch in speziellen Wertstofftonnen alle anderen Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, wie zum Beispiel Geschirr aus Kunststoff, Kinderspielzeug, Bratpfannen, entsorgen (stoffgleiche Nichtverpackungen). Sonst müssen Sie diese in den Wertstoffhöfen abgeben oder mit dem Restmüll entsorgen. - Bioabfälle in die Biotonne.
- Über private Verwerterfirmen: bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen.
Teilweise organisieren auch Vereine die Sammlung von Altpapier/Pappe/Karton.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
Kosten
Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier/Pappe/Karton sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten, da die Hersteller bereits beim Inverkehrbringen der Verpackungen für die spätere Verwertung bei den dualen Systemen bezahlt haben.
Die Kosten für Restmüll, Biogut, grafische Papiere aus Papier, Pappe, Karton richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg