Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs-und Abwasserbeseitigungseinrichtungen – Beiträge zahlen
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Abteilung Finanzen / Vermögen / Verwaltung (Abteilung Finanzen / Vermögen / Verwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203-4810
E-Mail: r.schumacher@friedrichshafen.de
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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- Sie sind
- Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
- erbbauberechtigt.
- Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann oder sich für Ihr bereits angeschlossenes Grundstück die bauliche Nutzbarkeit erhöht.
Hinweis: Die Gemeinde kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.
Fristen
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Kosten
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Der Beitrag richtet sich nach dem in der Abwassersatzung der Gemeinde festgelegten Beitragssatz pro Maßstabseinheit.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg