Öffentliche Wasserversorgung

    Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs-und Abwasserbeseitigungseinrichtungen – Beiträge zahlen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

    Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzen / Vermögen / Verwaltung (Abteilung Finanzen / Vermögen / Verwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Charlottenstraße 12

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203-4810

    E-Mail: r.schumacher@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    -

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Sie sind
      • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
      • erbbauberechtigt.
    • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann oder sich für Ihr bereits angeschlossenes Grundstück die bauliche Nutzbarkeit erhöht.

    Hinweis: Die Gemeinde kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

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    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Der Beitrag richtet sich nach dem in der Abwassersatzung der Gemeinde festgelegten Beitragssatz pro Maßstabseinheit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

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    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de