Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
Hinweise für Baden-Baden
Beschreibung
Hinweise für Baden-Baden
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Baden-Baden (Stadt Baden-Baden)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (mit Terminvergabe) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtwerke Baden-Baden (Stadtwerke Baden-Baden)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Kundenzentrum) Mo 07:30 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 15:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Entsorgung) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07221 2 77-0
Telefon Festnetz: 07221 93 28 01
Fax: 07221 2 77-300
Fax: 07221 93 28 02
E-Mail: info@swbad.de
E-Mail: tb-entsorgung@swbad.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baden-Baden
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Baden-Baden
- Sie sind
- Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
- erbbauberechtigt.
- Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baden-Baden
Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)
- § 20 Beitragserhebung
- § 21 Beitragsschuldner
- § 25 Vorauszahlungen
- § 31 Beitragsbemessung
- § 32 Entstehung der Beitragsschuld
- § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
- Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt
Rechtsbehelf
Hinweise für Baden-Baden
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Verfahrensablauf
Hinweise für Baden-Baden
Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.
Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.
Fristen
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Kosten
Hinweise für Baden-Baden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Baden-Baden
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg