Öffentliche Wasserversorgung

    Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

    Hinweise für Baden-Baden

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

    Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Baden-Baden (Stadtwerke Baden-Baden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flugstraße 29 (Entsorgung)

    76532 Baden-Baden

    Hausanschrift

    Waldseestraße 24 (Kundenzentrum)

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 2 77-0

    Telefon Festnetz: 07221 93 28 01

    Fax: 07221 2 77-300

    Fax: 07221 93 28 02

    E-Mail: info@swbad.de

    E-Mail: tb-entsorgung@swbad.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    • Sie sind
      • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
      • erbbauberechtigt.
    • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baden-Baden

    Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)

    • § 20 Beitragserhebung
    • § 21 Beitragsschuldner
    • § 25 Vorauszahlungen
    • § 31 Beitragsbemessung
    • § 32 Entstehung der Beitragsschuld
    • § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
    • Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

    Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    -

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de