Öffentliche Wasserversorgung

    Beiträge für Grundstücksanschlüsse an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Hinweise für Gaildorf

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen müssen Sie einen Anschlussbeitrag entrichten. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde den Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken).

    Beschreibung

    Hinweise für Gaildorf

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen müssen Sie einen Anschlussbeitrag entrichten. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde den Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken).

    Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erheben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 50

    74402 Gaildorf

    Hausanschrift

    Schloss-Strasse 20

    74405 Gaildorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07971/253-0

    Fax: 07971/253-188

    E-Mail: stadt@gaildorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gaildorf

    Voraussetzung ist:

    Ihr Grundstück kann

    • baulich oder gewerblich genutzt und
    • an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gaildorf

    Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, sobald Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

    Hinweis: Die Gemeinde/Stadt kann durch Satzung festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung entrichten müssen. In diesem Fall müssen Sie bereits Zahlungen leisten, bevor Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

    Von den Beiträgen sind betroffen

    • Eigentümer oder Eigentümerinnen des Grundstückes oder
    • Erbbauberechtigte.

    Fristen

    -

    Kosten

    Hinweise für Gaildorf

    Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegten Verteilungsmaßstab (in der Regel eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche).

    Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gaildorf

    Beitragsablösung

    Es ist möglich, Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge vor dem Entstehen der Beitragsschuld abzulösen. In der Regel wird dieses Verfahren beim Erwerb von Bauplätzen angewandt. In diesem Fall ist die Ablösungsvereinbarung Bestandteil des Grundstückkaufvertrages.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de