Öffentliche Wasserversorgung

    Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

    Beschreibung

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

    Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Allmersbach im Tal (Gemeinde Allmersbach im Tal)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Backnanger Straße 42

    71573 Allmersbach im Tal

    Postfachadresse

    Postfach 1161

    71573 Allmersbach im Tal

    Hausanschrift

    Backnanger Straße 42

    71573 Allmersbach im Tal

    Kontakt

    E-Mail: Info@allmersbach.de

    Fax: 07191/3530-30

    Telefon Festnetz: 07191/3530-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie sind
      • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
      • erbbauberechtigt.
    • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)

    • § 20 Beitragserhebung
    • § 21 Beitragsschuldner
    • § 25 Vorauszahlungen
    • § 31 Beitragsbemessung
    • § 32 Entstehung der Beitragsschuld
    • § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
    • Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

    Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

    Fristen

    -

    Kosten

    Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der zuständigen Stelle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.

    Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de