Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Unleserlichkeit

    Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen

    Sie benötigen Ersatz, wenn

    Beschreibung

    Sie benötigen Ersatz, wenn

    • Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
    • eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle in Pforzheim (Kfz-Zulassungsstelle in Pforzheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Güterstraße 30

    75177 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zur Vorsprache bei beiden Dienststellen empfehlen wir die Online-Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497231 308 9859

    Fax: +497231 308 9408

    E-Mail: Zulassungsbehoerde@enzkreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle in Mühlacker (Kfz-Zulassungsstelle in Mühlacker)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vetterstraße 21

    75417 Mühlacker

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zur Vorsprache bei beiden Dienststellen empfehlen wir die Online-Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497231 308 9859

    Fax: +497231 308 9868

    E-Mail: zulassungsbehoerde@enzkreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/ Firmen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    • wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
    • bisheriges oder bisherige Kennzeichen
      Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
    In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.

    Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel sofort

    Kosten

    je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 0,50

    Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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