Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.
Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
423 Führerscheinstelle (423 Führerscheinstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07641 451-9500
Fax: 07641 451-9513
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:- bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
- bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
- ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von- Belastbarkeit,
- Reaktionsfähigkeit,
- Orientierungsleistung und
- Konzentrationsfähigkeit.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Voraussetzungen
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
- gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Fristen
Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen
Kosten
- für die Verlängerung: EUR 38,00
- bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
- weitere Kosten entstehen für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg