Sperrzeit Verkürzung

    Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.

    Beginn der Sperrzeit:

    • unter der Woche: 3 Uhr
    • unter der Woche in Kur- und Erholungsorten: 2 Uhr
    • am Wochenende in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag: 5 Uhr
    • für Spielhallen: 24 Uhr

    Allgemeines Ende der Sperrzeit ist 6 Uhr.

    Hinweis: In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben. In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Dies gilt nicht für Spielhallen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall zugunsten einzelner Betriebe

    • verlängern,
    • befristen,
    • widerruflich verkürzen oder
    • aufheben.

    Hinweis: Bei Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann die Behörde jederzeit Auflagen erteilen.

    Die Behörde kann unter bestimmen Voraussetzungen die Sperrzeit auch durch Rechtsverordnung allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben. Diese Rechtsverordnung erlassen die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungspräsidien oder das Innenministerium.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr (Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    79812 Titisee-Neustadt

    Hausanschrift

    Pfauenstraße 2-4

    79822 Titisee-Neustadt

    Lieferanschrift

    Pfauenstr. 2-4

    79822 Titisee-Neustadt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497651206115

    E-Mail: ordnung@titisee-neustadt.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Titisee-Neustadt (Stadt Titisee-Neustadt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    79812 Titisee-Neustadt

    Hausanschrift

    Pfauenstraße 2-4

    79822 Titisee-Neustadt

    Lieferanschrift

    Pfauenstr. 2-4

    79822 Titisee-Neustadt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7651 206 0

    E-Mail: stadt@titisee-neustadt.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:

    • Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
    • Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Gaststättenverordnung (GastVO)

    • § 1 GastVO (Sachliche Zuständigkeit)
    • § 9 GastVO (Allgemeine Sperrzeit)
    • § 11 GastVO (Allgemeine Ausnahmen)
    • § 12 GastVO (Ausnahmen für einzelne Betriebe)

    § 18 Gaststättengesetz (GaststättenG) (Sperrzeitverkürzung)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Den Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Sie können die Sperrzeitverkürzung für Ihren Betrieb formlos bei der Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, beantragen. Geben Sie an,

    • in welcher Form und
    • aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen.

    Je nach Angebot der Gemeinde liegt ein Antragsformular aus oder Sie können es im Internet herunterladen.

    Fristen

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Sperrzeitverkürzung so früh wie möglich.

    Kosten

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en