Feinstaubplakette Ausgabe

    Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung.
    Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes keine der jeweiligen Umweltzone entsprechende Umweltplakette bekommen, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung.
    Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes keine der jeweiligen Umweltzone entsprechende Umweltplakette bekommen, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Umweltplakette kaufen. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    In Stuttgart gibt es weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis Euro 4/IV in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis Euro 5/V in der kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastiansgraben 34

    73479 Ellwangen

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Hausanschrift

    Nördlinger Straße 7

    73441 Bopfingen

    Hausanschrift

    Oberbettringer Straße 166

    73525 Schwäbisch Gmünd

    Kontakt

    E-Mail: zulassung@ostalbkreis.de

    Telefon Festnetz: 07361 503 1435

    Telefon Festnetz: 07171 32 4300

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    Um eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
    Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.

    Sie bezahlen durch

    • Lastschrift,
    • Überweisung oder
    • Kreditkarte. 

    Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Fristen

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwäbisch Gmünd

    Gerne senden wir Ihnen die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug nach Überweisung der
    Gebühr von 5,00 Euro auf dem Postweg zu.


    Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto des Landratsamts Ostalbkreis, IBAN:
    DE52614500500110000347, SWIFT-BIC: OASPDE6A (Kreissparkasse Ostalb).


    Damit Sie die richtige Plakette erhalten, sind folgende Angaben im Verwendungszweck
    erforderlich:


    Feinstaub
    Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
    Name und Wohnort des Fahrzeugshalters


    Hinweis:
    Der Versand erfolgt an die bei der Zulassungsbehörde gespeicherte Anschrift des
    Fahrzeughalters. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, bitten wir Sie,
    die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde ändern zu lassen. In diesen Fällen können
    Sie die Plakette direkt am Serviceschalter beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en