Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
Hinweise für Bartholomä
Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes keine der jeweiligen Umweltzone entsprechende Umweltplakette bekommen, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Beschreibung
Hinweise für Bartholomä
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung.
Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes keine der jeweiligen Umweltzone entsprechende Umweltplakette bekommen, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Umweltplakette kaufen. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
In Stuttgart gibt es weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis Euro 4/IV in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis Euro 5/V in der kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
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Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bartholomä
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Voraussetzungen
Hinweise für Bartholomä
Um eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bartholomä
- § 40 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen)
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Rechtsbehelf
Hinweise für Bartholomä
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Bartholomä
Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.
Sie bezahlen durch
- Lastschrift,
- Überweisung oder
- Kreditkarte.
Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
Hinweise für Bartholomä
Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bartholomä
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Hinweise für Bartholomä
je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bartholomä
Gerne senden wir Ihnen die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug nach Überweisung der
Gebühr von 5,00 Euro auf dem Postweg zu.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto des Landratsamts Ostalbkreis, IBAN:
DE52614500500110000347, SWIFT-BIC: OASPDE6A (Kreissparkasse Ostalb).
Damit Sie die richtige Plakette erhalten, sind folgende Angaben im Verwendungszweck
erforderlich:
Feinstaub
Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
Name und Wohnort des Fahrzeugshalters
Hinweis:
Der Versand erfolgt an die bei der Zulassungsbehörde gespeicherte Anschrift des
Fahrzeughalters. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, bitten wir Sie,
die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde ändern zu lassen. In diesen Fällen können
Sie die Plakette direkt am Serviceschalter beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg