Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig

    Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen? Dann kann Ihnen die Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen? Dann kann Ihnen die Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Biberach an der Riß (Stadt Biberach an der Riß)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7/1

    88400 Biberach an der Riß

    Lieferanschrift

    Marktplatz 7/1

    88396 Biberach an der Riß

    Postfachadresse

    Postfach 17 57

    88396 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07351 51-0

    Fax: 07351 51-492

    E-Mail: info@biberach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ordnungsamt ( Ordnungsamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1662

    88396 Biberach an der Riß

    Hausanschrift

    Rollinstraße 9

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 52 6228

    Fax: +49 7351 525 228

    E-Mail: ann-kathrin.betz@biberach.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Gewerbe und Gaststätten (Gewerbe und Gaststätten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 29

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di geschlossen Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 574

    Fax: +7351 51 85 574

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
    • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister
        • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
    • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Unterrichtungsnachweis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) (Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen) oder Bescheinigung der IHK über das Vorliegen einer Abschlussprüfung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs, die die Unterrichtung entbehrlich macht
    • Baupläne, Grundrisszeichnungen, Lagepläne
    • Wenn eine Stellvertretung die Gaststätte führen soll, zusätzlich:
      • Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
      • persönliche Unterlagen der Stellvertretung

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

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    Voraussetzungen für die vorläufige Erlaubnis sind:

    • Sie übernehmen die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
    • Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Landesgaststättengesetz (LGastG)

    • § 1 Geltung des Gaststättengesetzes - in Verbindung mit

    Gaststättengesetz (GastG)

    • § 11 Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis

    Gaststättenverordnung (GastVO)

    • § 1 Sachliche Zuständigkeit
    • § 3 Verfahren

    Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

    • § 3a Elektronische Kommunikation
    • § 42a Genehmigungsfiktion - in Verbindung mit

    Gewerbeordnung (GewO)

    • § 6a Absatz 2 Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    • § 18 Elektronischer Identitätsnachweis

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    • § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

    De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

    • § 5 Postfach- und Versanddienst

    Rechtsbehelf

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    Widerspruch beziehungsweise Klage

    Verfahrensablauf

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    Die vorläufige Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

    Die Schriftform können Sie auch ersetzen, indem Sie

    • die Erklärung in einem elektronischen Formular abgeben, das von der zuständigen Stelle in einem Eingabegerät vor Ort oder über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Eingabe über das Internet müssen Sie Ihre Identität mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nachweisen.
    • eine absender-bestätigte De-Mail an die zuständige Stelle schicken. Absender-bestätigt heißt, Ihr De-Mail-Anbieter bestätigt in der De-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, dass
      • er genau diesen Nachrichteninhalt von Ihnen entgegengenommen hat und
      • Sie sich für den Versand dieser De-Mail mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder auf einem anderen sicheren Weg statt mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in Ihrem De-Mail-Konto angemeldet haben.

    Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sind.

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

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    Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

    Hinweis: Die Behörde kann die Frist einmal verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine solche Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

    Kosten

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    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise der Gebührenverordnung des Landratsamts.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en