Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

    • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
    • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

    Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedenstraße 6

    88212 Ravensburg (Anfahrt über Parkstraße)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0751/85-1414

    Fax: 0751/85-1405

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

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    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 1

    88239 Wangen im Allgäu

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07522/996-1480

    Fax: 07522/996-1406

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

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    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wangener Straße 70

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07561/9820-1480

    Fax: 07561/9820-1407

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

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    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Str. 52

    88339 Bad Waldsee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07524/9748-1480

    Fax: 07524/9748-1408

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

    • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
    • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
    • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

    • § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
    • § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

    • § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
    • § 34 Achslast und Gesamtgewicht

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

    Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel: zwei Wochen

    Kosten

    je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en