Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Beschreibung
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
- die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
- die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
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Ansprechpartner
Bürgeramt, Abt. Verkehr und Ordnungswidrigkeiten (Bürgeramt, Abt. Verkehr und Ordnungswidrigkeiten)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 17:15 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
- § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 Achslast und Gesamtgewicht
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel: zwei Wochen
Kosten
je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg