Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Großraum- und Schwerverkehr - Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Lauf

    Sie möchten am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Lauf

    Sie möchten am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.

    Überschreitet nur die Ladung die Abmessungen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Private Begleitung durch Verwaltungshelfer

    Im Landkreis Ortenaukreis werden private Verwaltungshelfer anstelle einer Polizeibegleitung entsprechend den aktuellen Rechtsgrundlagen eingesetzt. Der Streckenplan (Roadbook) ist hierbei durch den Antragsteller bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.

    Im Dokument „BF4-Strecken im Ortenaukreis“ finden Sie eine Auflistung der Strecken, die durch private Verwaltungshelfer begleitet werden.

    Nähere Informationen zu Strecken bzw. Abmessungen können per Mail an gus@ortenaukreis.de erfragt werden.

    Bitte beachten Sie: Aufgrund geteilter Zuständigkeiten sind ggf. mehrere Straßenverkehrsbehörden am Verfahren beteiligt. Die Anträge sind daher frühzeitig einzureichen. Eine Verteilung an die betroffenen Behörden erfolgt durch das Landratsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Bürgerbüro / Zulassung (Kfz-Bürgerbüro / Zulassung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781/805-1225

    Fax: 0781/805-9508

    E-Mail: zulassungsbehoerde@ortenaukreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lauf

    • Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr.
    • Haftungserklärung
    • Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO (bei Erlaubnis gem. §29 StVO notwendig)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lauf

    Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

    • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
    • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
    • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lauf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lauf

    Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich (möglich auch per Fax oder Mail) bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt. Sie müssen ein vorgeschriebenes Formular verwenden. Abhängig von der zuständigen Stelle erhalten Sie es dort oder können es im Internet herunterladen.

    Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mithilfe des Onlinedienstes "VEMAGS - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte".

    Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet direkt nach der elektronischen Signatur durch den Sachbearbeiter.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lauf

    Abhängig von den Transportmaßen bzw. der Strecke.

    Beachten Sie bitte, in vielen Fällen müssen andere Behörden angehört werden, deren Zustimmung vorliegen muss.

    Kosten

    Hinweise für Lauf

    Die Gebührenberechnung basiert auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie variiert nach Aufwand, Umfang und Dauer (bis EUR 1.300).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de