Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Hinweise für Nattheim

    Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

    Beschreibung

    Hinweise für Nattheim

    Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

    • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
    • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

    Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Heidenheim (Landratsamt Heidenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321/321-0

    Fax: 07321/321-2410

    E-Mail: post@landkreis-heidenheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 2321

    Fax: 07321 321 2495

    E-Mail: strassenverkehr@landkreis-heidenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nattheim

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nattheim

    Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

    • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
    • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
    • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nattheim

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

    • § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
    • § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

    • § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
    • § 34 Achslast und Gesamtgewicht

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Nattheim

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nattheim

    Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

    Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Nattheim

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nattheim

    in der Regel: zwei Wochen

    Kosten

    Hinweise für Nattheim

    je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis, bis zu EUR 767,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nattheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en